Bulle FR: Rentner attackiert ein Radargerät
VON Polizei.news Redaktion Freiburg Polizeinews Sachbeschädigung Schweiz Verbrechen
Am 15. Juni griff ein Autofahrer, der in Bulle wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde, das Radargerät an und verursachte erheblichen Sachschaden.
Die Kantonspolizei reichte eine Strafanzeige ein und der mutmassliche Täter wird bei den Behörden angezeigt.
Am Donnerstag, 15. Juni 2023, gegen 23.35 Uhr, wurde die Einsatz- und Alarmzentrale (EAZ) der Kantonspolizei darüber informiert, dass eine Person dabei war, ein temporär aufgestelltes Radargerät an der Route de Morlon in Bulle zu beschädigen. Die ausgerückten Polizisten stellten vor Ort fest, dass das Gerät beschädigt wurde und die unbekannte Täterschaft die Örtlichkeit bereits verlassen hatte. Die bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Ermittlungen liessen den Verdacht zu, dass der kurz zuvor geblitzte Autofahrer für den Sachschaden verantwortlich sein könnte. Sein Fahrzeug konnte in der Stadt Bulle aufgefunden werden.
Später in der Nacht, gegen 03.30 Uhr, wurde eine Polizeistreife, wegen eines am Arm verletzten Mannes, nach Riaz gerufen. Er wurde versorgt und zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Es stellte sich heraus, dass es sich bei diesem Mann um den betroffenen Fahrer handeln könnte, welcher mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst wurde und den Sachschaden am Radargerät verursacht hatte. Bei seiner Einvernahme gab der 69-jährige Mann die Tat zu.
Schliesslich geht hervor, dass Letzterer am fraglichen Abend um 23.32 Uhr mit seinem Auto von Morlon in Richtung Bulle unterwegs war. Als er am Radargerät vorbeifuhr, wurde er mit einer Nettogeschwindigkeit von 78 km/h auf einer auf 50 km/h begrenzten Strecke geblitzt. Anschliessend kehrte er um, ging mit einem Hammer auf das Radargerät los und verletzte sich dabei am Arm, bevor er den Ort verliess. Der mutmassliche Täter stand zum Zeitpunkt der Tat unter Alkoholeinfluss.
Der Sachschaden am Radargerät beläuft sich auf mehrere tausend Franken. Die Kantonspolizei reichte eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung ein.
Der Betroffene, dessen Führerschein beschlagnahmt wurde, wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg