Feuer in Tiefgarage zerstört 4 Autos und beschädigt 38 weitere – Zeugen gesucht

(Freiburg FR). Nach dem Brand vom vergangenen Samstag in einer Tiefgarage in Freiburg lanciert die Kantonspolizei einen Zeugenaufruf.

Am Samstag, 24. Oktober 2026, kurz vor 23.00 Uhr, brach in einer Tiefgarage an der Route de l’Aurore in Freiburg ein Brand aus.

POLIZEI.NEWS INFORMIERT
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Was: Brand in einer Tiefgarage mit mehreren betroffenen Fahrzeugen.
  • Wann: Samstag, 24. Oktober 2026, kurz vor 23.00 Uhr.
  • Wo: Route de l’Aurore in Freiburg.
  • Folgen: Vier Fahrzeuge brannten, 38 weitere wurden beschädigt. Sieben Personen wurden medizinisch untersucht.
  • Ermittlungen: Mehrere mögliche Brandursachen werden untersucht.
  • Zeugenaufruf: Hinweise an die Kantonspolizei Freiburg unter 026 347 01 17.

Sieben Personen wurden vor Ort vom Rettungsdienst medizinisch untersucht.

Insgesamt brannten vier Fahrzeuge, 38 weitere wurden beschädigt (Polizei.news berichtete am 25. Oktober 2026).

Derzeit werden mehrere mögliche Brandursachen untersucht. Die Polizei lanciert deshalb einen Zeugenaufruf.


Zeugenaufruf

Personen, die sachdienliche Hinweise zu diesem Vorfall geben können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Freiburg unter der Telefonnummer 026 347 01 17 zu melden.


 

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Bildquelle: Symbolbild © IRIN2000/Shutterstock.com


POLIZEI.NEWS INFORMIERT

Brand in der Tiefgarage: Diese Fehler können lebensgefährlich werden

Ein Fahrzeugbrand in einer unterirdischen Einstellhalle birgt besondere Gefahren. Giftige Rauchgase können sich ausbreiten und Fluchtwege unbenutzbar machen. Wer einen Brand bemerkt, muss deshalb rasch und richtig reagieren. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) gibt dazu klare Empfehlungen.

1. Sofort ins Freie – niemals das Auto retten

Bei einem Fahrzeugbrand in einer Tiefgarage sollten sich Anwesende unverzüglich ins Freie begeben. Die entstehenden Rauchgase sind giftig und können schon nach kurzer Zeit eine erhebliche Gefahr darstellen.

Die Beratungsstelle für Brandverhütung rät ausdrücklich davon ab, brennende Fahrzeuge selbst löschen zu wollen. Auch der Versuch, das eigene Auto oder persönliche Gegenstände aus der Garage zu holen, kann gefährlich werden.

Wichtig: Verlassen Sie die Garage über einen sicheren, rauchfreien Fluchtweg und alarmieren Sie die Feuerwehr über die Notrufnummer 118. Warnen Sie andere Personen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

2. Brandschutztüren schützen das Treppenhaus

Türen zwischen Tiefgaragen und Treppenhäusern erfüllen eine wichtige Schutzfunktion. Sie sollen verhindern, dass Feuer und Rauch ungehindert in weitere Gebäudeteile gelangen.

Deshalb dürfen Brandschutztüren nicht mit Keilen offengehalten oder durch abgestellte Gegenstände blockiert werden. Sie müssen ihre vorgesehene Funktion jederzeit erfüllen können.

Praktischer Tipp: Kontrollieren Sie, ob die Türen zwischen Ihrer Einstellhalle und dem Treppenhaus richtig schliessen. Melden Sie Mängel der Hausverwaltung. Auch Treppen und Notausgänge müssen jederzeit frei zugänglich bleiben.

3. Was tun, wenn der Fluchtweg bereits voller Rauch ist?

Rauch kann Fluchtwege innerhalb kurzer Zeit unpassierbar machen. Wer sich in einer Wohnung befindet und bemerkt, dass das Treppenhaus bereits stark verraucht ist, sollte keinesfalls versuchen, durch den Rauch ins Freie zu gelangen.

Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt in solchen Situationen, in einem sicheren Raum zu bleiben, Türen zu schliessen und die Feuerwehr zu verständigen. Dabei muss der genaue Aufenthaltsort angegeben werden.

Wichtig: Benutzen Sie bei einem Brand niemals den Lift. Dieser kann bei einem Stromausfall stecken bleiben. Befolgen Sie die Anweisungen der Rettungskräfte.

Gut zu wissen: Was gehört nicht in eine Tiefgarage?

Tiefgaragen sind in erster Linie zum Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen. Werden zusätzlich Möbel, Kartons, brennbare Materialien oder andere Gegenstände unsachgemäss gelagert, kann dies die Brandgefahr erhöhen und die Sicherheit beeinträchtigen.

Welche Gegenstände in einer Einstellhalle gelagert werden dürfen, hängt unter anderem von der baulichen Situation und den geltenden Brandschutzvorschriften ab.

Empfehlung: Nutzen Sie Einstellhallen nicht als zusätzlichen Lagerraum, ohne die geltenden Vorgaben zu kennen. Halten Sie Fluchtwege und Löscheinrichtungen frei und wenden Sie sich bei Fragen an die Verwaltung oder die zuständige Brandschutzbehörde.

Weitere Informationen rund um Brände und Feuerwehreinsätze finden Sie auf Feuerwehr-News.ch.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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