Kanton Freiburg: Polizeiaktion gegen Unaufmerksamkeiten beim Fahren

Während den ersten beiden Juliwochen führte die Kantonspolizei eine Aktion gegen Unaufmerksamkeiten beim Fahren durch.

149 Ordnungsbussen wurden ausgestellt und 8 Strafanzeigen werden an die zuständige Behörde zugestellt.

Vom 3. bis 16. Juli 2023 führte die Kantonspolizei Freiburg im ganzen Kanton eine gezielte Aktion durch, um Unaufmerksamkeiten und unangemessene Verhaltensweisen, die beim Fahren begangen wurden, zu identifizieren und anzuzeigen.

Insgesamt wurden 149 Ordnungsbussen ausgestellt: 130 für die Benutzung eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung und 19 für andere Verstösse (Fahrt ohne Sicherheitsgurt, vergessener Führer- /Verkehrsausweis, glatte Reifen).

Darüber hinaus werden 8 Strafanzeigen wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) an die zuständige Behörde gesendet. Mehrere Fahrer waren mit ihren Telefonen beschäftigt, um eine Adresse zu suchen, die Musik zu wechseln oder Nachrichten zu schreiben. Schliesslich hatten diese Personen, die im Zickzack auf der Strasse unterwegs waren, ihre visuelle Aufmerksamkeit nicht mehr auf das Lenken des Fahrzeugs gerichtet.

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass eine grosse Anzahl von Verkehrsunfällen auf die Unaufmerksamkeit des Fahrers oder der Fahrerin zurückzuführen ist. Zur Erinnerung: Die Aufmerksamkeit eines Fahrers muss nur dem Verkehr gewidmet sein (Art. 31 SVG & Art. 3 VRV).

Eine Bemerkung oder eine Frage, die sich jeder stellen sollte: Wie reagiere ich, wenn ich per Telefon eine gute oder eine schlechte Nachricht erhalte?

Bei ihrer täglichen Arbeit achtet die Kantonspolizei besonders auf unangemessenes Verhalten am Steuer, das die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährden kann.

Empfehlungen:

  • Vermeiden Sie es, mehrere Dinge gleichzeitig zu tun.
  • Lassen Sie das Mobiltelefon in der Tasche.
  • Bleiben Sie unter allen Umständen auf den Verkehr konzentriert.
  • Programmieren Sie Ihr GPS-Gerät, bevor Sie losfahren.
  • Halten Sie an, wenn Sie unterwegs dringend etwas erledigen müssen.

 

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg